Bekommt ein Patient nach einer Herz-Kreislauf-Erkrankung ASS zur Blutgerinnsel-Prophylaxe, darf er das Medikament nicht eigenmächtig absetzen

Wer nach einem Herzinfarkt, Schlaganfall oder einer anderen Herz-Kreislauf-Erkrankung Acetylsalicylsäure (ASS) einnimmt, um die Gefahr von Blutgerinnseln zu senken, sollte das Medikament nicht eigenmächtig absetzen.

Darauf weist die Deutsche Schlaganfall-Gesellschaft in dem Fachblatt Neurology hin. In der Studie mit 40.000 Teilnehmern stieg das Risiko für einen erneuten Schlaganfall oder eine Vorstufe um 40 Prozent, wenn Patienten die ASS-Therapie ohne Absprache mit dem Arzt abbrachen.

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