Vor der Arbeit noch schnell beim Arzt vorbeifahren? Passiert dabei etwas, greift die gesetzliche Unfallversicherung laut einem Urteil nicht

Wer morgens vor der Arbeit noch schnell zum Arzt will, steht nicht unter dem Schutz der gesetz­lichen Unfallversicherung. Mit diesem ­Urteil ­reagierte kürzlich das Bundessozialgericht in Kassel auf die Klage eines Arbeitnehmers, der auf dem Weg von der Praxis in die Firma verunglückt war. Er war morgens mit dem Rad für eine Blutuntersuchung zu seinem Hausarzt gefahren.

Nach 40 Minuten machte er sich von dort aus auf den Weg zur Arbeit und wurde von einem Auto erfasst – laut Kasseler Richterspruch kein Arbeitsunfall. Dazu hätte der Aufenthalt in der Praxis mindestens zwei Stunden dauern müssen. Mit diesem Urteil will das Bundessozialgericht private Umwege, etwa zum Einkaufen, von der Versicherungspflicht ausschließen.

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