Menschen mit diabetischem Fußsyndrom: Recht auf Zweitmeinung bei bevorstehender Zehen- oder ­Fußamputation
Menschen mit diabetischem Fußsyndrom, denen eine Zehen- oder ­Fußamputation bevorsteht, können seit fast zwei Jahren ­eine unabhän­gige ärztliche Zweit­meinung einholen. Von ­diesem Recht machen aber noch zu ­wenige Gebrauch, so der Verband der Diabetes-­Beratungs- und Schulungsberufe in Deutschland. Die ­Kampagne ­„Amputation – nein ­danke“ (www.amputation-nein-danke.de) informiert, wie das Zweitmeinungsverfahren abläuft, und hilft Betroffenen, qualifizierte Ärztinnen und Ärzte zu finden.

Bildnachweis: istock/Fat Camera