Nach einer Ohnmacht sollte ein Arzt feststellen, weshalb der Patient das Bewusstsein verloren hat. So kann man schlimmere Gründe ausschließen oder behandeln
„Nach einem Bewusstseinsverlust sollten Betroffene unbedingt mit einem Augenzeugen des Vorfalls zum Arzt gehen“, rät der Neurologe Professor Hermann Stefan, Leiter des Zentrums Epilepsie Erlangen. Außenstehende können mit ihrer Schilderung wertvolle Details zur Diagnose beitragen.
Nur so lässt sich feststellen, ob es sich um eine Störung des Herz-Kreislauf-Systems, eine Unterzuckerung oder einen epileptischen Anfall handelte. Etwa jeder Fünfte erleidet mindestens einmal im Leben eine plötzliche, kurze Ohnmacht.
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