Die Computertomographie zur Darstellung der Herzkranzgefäße wird Kassenleistung.
Das hat der Gemeinsame Bundesausschuss im Januar 2024 beschlossen. Die neue Regelung wird voraussichtlich im Herbst umgesetzt. Dann können niedergelassene Ärztinnen und Ärzte das bild­gebende Verfahren einsetzen, um den Zustand der Herzkranzgefäße und Herzklappen zu überprüfen. Das neue Angebot kann einige ­invasive Untersuchungen mit dem Herzkatheter ersetzen.

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