Auch bei kleinen Wunden ist bei Trägern von Gelenkprothesen Vorsicht geboten
Typ-2-Diabetes ist eine chronische Erkrankung, die grundsätzlich einen Reha-Bedarf begründen kann. Darüber informiert die Deutsche Diabetes-Gesellschaft (DDG). Erster Ansprechpartner in Sachen Reha-Antrag sei in der Regel der behandelnde Arzt, der ein Gutachten erstellt und den Antrag an den zuständigen Kostenträger weiterleiten kann. Auf ihrer Online-Seite bietet die DDG einen Überblick über Kliniken mit Diabetes-Schwerpunkt. Eine Reha soll Diabetikern helfen, ihre ­Erkrankung besser zu managen und ihre Lebensqualität zu verbessern.

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