Seit Juli 2023 übernehmen die gesetzlichen Kassen die Gefrierkonservierung von Eierstockgewebe
Der Anspruch besteht für Frauen, die an Krebs leiden, nicht älter als 39 Jahre sind und durch die Krebstherapien unfruchtbar werden könnten. Ihnen wird das Eierstockgewebe vorab entnommen und eingefroren. Bei einem späteren Kinderwunsch wird das Gewebe wieder eingepflanzt, was eine natürliche Schwangerschaft möglich macht. Das Einfrieren von Eizellen ist schon seit Juli 2021 Kassenleistung. Doch bei diesem Verfahren bleibt nur der Weg der künstlichen Befruchtung.

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