Vom Sofa aus: Patient und Arzt kommunizieren über den Bildschirm
Aktuelle repräsentative Umfragen des Digitalverbands Bitkom zeigen: Die Nutzung von Video-Sprechstunden beim Arzt oder Therapeuten steigt. 13 Prozent der Befragten haben ein solches Angebot schon wahrgenommen. Auch das Zentral­institut für die kassen­ärzt­liche Versorgung in Deutschland bestätigt den Trend, vor allem seit Beginn der Corona-Pandemie im März. Künftig kann man sich auch per Video-Sprechstunde vom Arzt krankschreiben lassen. Das hat der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) beschlossen. Die Voraussetzungen: Der Versicherte ist in der Arztpraxis bekannt, und die Erkrankung erlaubt eine Untersuchung per Bildschirm. Die Krankschreibung ist auf sieben Kalendertage begrenzt. Einen Anspruch darauf gibt es aber nicht.

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