Vom Sofa aus: Patient und Arzt kommunizieren über den Bildschirm
Aktuelle repräsentative Umfragen des Digitalverbands Bitkom zeigen: Die Nutzung von Video-Sprechstunden beim Arzt oder Therapeuten steigt. 13 Prozent der Befragten haben ein solches Angebot schon wahrgenommen. Auch das Zentralinstitut für die kassenärztliche Versorgung in Deutschland bestätigt den Trend, vor allem seit Beginn der Corona-Pandemie im März. Künftig kann man sich auch per Video-Sprechstunde vom Arzt krankschreiben lassen. Das hat der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) beschlossen. Die Voraussetzungen: Der Versicherte ist in der Arztpraxis bekannt, und die Erkrankung erlaubt eine Untersuchung per Bildschirm. Die Krankschreibung ist auf sieben Kalendertage begrenzt. Einen Anspruch darauf gibt es aber nicht.
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