Neuen Regelungen bei Behandlungen mit Lasern und anderen starken Lichtquellen zu kosmetischen Zwecken
Behandlungen mit Lasern und anderen starken Lichtquellen zu kosmetischen Zwecken unterliegen neuen Regelungen. Um die Sicherheit zu verbessern, dürfen zum Beispiel nur noch Arztpraxen mit entsprechender Qualifikation die Entfernung von Tätowierungen oder permanentem Make-up anbieten. Bisher gab es keine einheitliche Regelung, obwohl die Gesundheitsrisiken erheblich sein können.

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