Verbot von Lebensmittelzusatzstoff Titandioxid (TiO2) in Nahrungsmitteln
In der EU soll in Zukunft der Lebensmittelzusatzstoff Titandioxid (TiO2) in Nahrungsmitteln verboten werden. Der Weißmacher dient dazu, Lebensmittel aufzuhübschen oder manchen Produkten überhaupt Farbe zu verleihen. Er kommt etwa in Kaugummis, Mozzarella, Gebäck, Kuchenglasur oder Suppen vor. Auch in Kosmetikprodukten, Zahnpasta oder Medikamenten ist er zu finden. Verbraucherinnen und Verbraucher erkennen ihn auf der Packungsrückseite von Lebensmitteln unter der Bezeichnung E171 (bei Kosmetika: CI 77891). Der Stoff galt lange als unbedenklich, doch immer mehr Studien haben mittlerweile gezeigt, dass Titandioxid im Essen krebserregend sein könnte. Das Verbot tritt 2022 in Kraft.

Bildnachweis: iStockphoto/DGM007