Schwangere, Leber- und Alkoholkranke sowie Kinder sollten wenn möglich immer auf alkoholfreie Medizin ausweichen

Stehen für das gleiche Anwendungsgebiet neben alkoholhaltigen Arzneimitteln zum Einnehmen auch promillefreie Alternativen zur Verfügung, müssen diese bei bestimmten Patienten künftig verordnet werden. Das hat jetzt der Gemeinsame Bundesausschuss GBA in einer Änderung der Arzneimittel-Richtlinie beschlossen. Neben Kindern bezieht sich das vor allem auf Leber- und Alkoholkranke, Epileptiker, Hirngeschädigte und Schwangere.
 
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