Um Organspender nicht zusätzlich zu belasten, sind sie automatisch versichert, wenn etwas schief läuft

Erleidet ein Organspender bei der Organentnahme einen Schaden, kann er von der gesetzlichen Unfallversicherung eine Entschädigung verlangen. Mit diesem Grundsatzurteil stärkte das Bundessozialgericht den Versicherungsschutz von Organspendern. Die Unfallversicherung muss demnach die Folgeschäden einer Lebendspende wie einen Arbeitsunfall behandeln. Ein Kläger hatte seinem kranken Bruder eine Niere abgegeben und eine Lähmung davongetragen.

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