Neue Regeln ab 1. Januar 2022 für Abteilungen der Orthopädie, der Frauen- und Kinderheilkunde sowie der Geburtshilfe
Vom 1. Januar 2022 an gelten neue Regeln für Abteilungen der Orthopädie, der Frauen- und Kinderheilkunde sowie der Geburtshilfe. Erstmalig gibt es dann auch dort feste Untergrenzen für Pflegepersonal. Ein Beispiel: Auf gynäkologischen Stationen soll tagsüber mindestens eine Pflegekraft acht Patientinnen betreuen, in der Nachtschicht soll mindestens eine Pflegekraft für 18 Patientinnen zuständig sein. Die Verordnung legt auch einen Schlüssel für Hilfskräfte in deutschen Krankenhäusern fest, sodass die Pflegekräfte ausreichend Unterstützung erhalten. Untergrenzen für Pflegekräfte gibt es bereits in zehn anderen medizinischen Bereichen: zum Beispiel in der Allgemeinen Chirurgie, der Inneren Medizin und der Kardiologie. Viele Vorgaben wurden während der Corona-Pandemie zeitweise ausgesetzt, sind jedoch seit Februar 2021 wieder in Kraft.
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