So wirkt’s: mit Beratung in der Apotheke
Die Anwendung eines Inhalationspräparats will gelernt sein – gut, wenn man sich daran gewöhnt hat! Doch weil die gesetzlichen Kassen Rabatte mit wechselnden Herstellern verhandeln, kann es sein, dass die Patienten auf einmal ein anderes Mittel erhalten. In solchen Fällen kann die Apotheke unter Umständen „pharmazeutische Bedenken“ anmelden – und dem Kunden sein gewohntes Präparat mitgeben. Das passiert immer häufiger: Von 2016 bis 2020 stieg die Zahl solcher Fälle um rund 46 Prozent, so Zahlen des Deutschen Arzneiprüfungsinstituts. Auch wenn der Präparatewechsel andere Arzneien betrifft, können Apotheken oft helfen.

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