Schimmel in der Wohnung ist hässlich und gefährdet die Gesundheit der Bewohner

Schimmelpilze gehören zu unserer Umwelt. Sie sind fast überall zu finden – auch in den meisten Häusern und Wohnungen. Solange sie sich dort nicht breitmachen, können wir gut mit ihnen leben. Geben wir ihnen allerdings die Chance, sich zu vermehren, werden sie zum Problem. Die Eindringlinge hinterlassen nicht nur hässliche Spuren an Wänden, Fensterrahmen und Badfugen. Sie schaden auch der Bausubstanz und gefährden unsere Gesundheit.
 
„Schimmelpilze können Allergien auslösen“, sagt Dr. Regine Szewzyk vom Umweltbundesamt Berlin. Typische Beschwerden sind eine laufende Nase, Augentränen, Husten und Asthma. In seltenen Fällen rufen die Pilze auch lebensbedrohliche Infektionen hervor. „Gefährdet sind fast ausschließlich Personen mit einem stark geschwächten Immunsystem“, berichtet Szewzyk. Dazu zählen zum Beispiel Menschen, die mit einem transplantierten Organ leben. 
 
Die Pilze verbreiten sich mithilfe von Sporen und gelangen über die Luft in den Körper. Allerdings lässt sich eine Schimmelpilzallergie nicht leicht nachweisen, weil es nur für einzelne Typen von Schimmelsporen entsprechende Tests gibt. Und selbst wenn ein Mensch überempfindlich auf Sporen reagiert, ist nicht unbedingt der Schimmel in der Wohnung die Ursache. Im Sommer und Herbst schweben nämlich auch viele Sporen aus der Umwelt in der Luft.
 
Trotzdem ist es sinnvoll, den Pilzen so wenig Gelegenheit wie möglich zu geben, sich in der Wohnung anzusiedeln. „Denn wer in einer schimmelbelasteten Wohnung lebt, trägt ein deutlich erhöhtes Risiko für Asthma-Anfälle und allergische Reaktionen“, warnt Szewzyk.
 
Weil Schimmel feuchte Luft braucht, um zu gedeihen, ist es zunächst einmal wichtig, die Wohnung trocken zu halten. Beim Kochen und Duschen beispielsweise gelangt Feuchtigkeit in die Luft, ebenso mit unserem Atem und mit Schweiß. Weitere Quellen sind etwa Zimmerpflanzen und Aquarien. Zwischen 6 und 14 Liter Wasser verteilen sich so in einem Drei-Personen-Haushalt täglich im Raum.
 
Mit einer einfachen Maßnahme werden wir diese unerwünschte Feuchtigkeit wieder los: Stosslüften. Dazu werden die Fenster mindestens zweimal am Tag für etwa zehn Minuten weit geöffnet. Die feuchte Raumluft wird dann durch frische Außenluft ersetzt. Noch schneller geht es, wenn mindestens zwei geöffnete Fenster für Durchzug sorgen. 
 
Auf diese Weise wird die Luftfeuchtigkeit im Raum gesenkt, was selbst bei Schmuddelwetter im Winter funktioniert. Denn mit dem Lüften lassen wir kalte, trockene Luft in das Zimmer, die sich langsam erwärmt und dabei Wasser aufnimmt. Dadurch sinkt die relative Luftfeuchtigkeit, und Schimmelpilze haben weniger Chancen zu wachsen. Das Umweltbundesamt empfiehlt, die Grenze von 70 Prozent Luftfeuchtigkeit nicht zu überschreiten. Mit einfachen Messgeräten (Preis: rund 50 Euro) können Sie die Werte kontrollieren.
 
Allerdings verteilt sich das Wasser nicht gleichmäßig im Raum. Es konzentriert sich vor allem an kalten Oberflächen. Dort, wo es kondensiert, macht sich der Schimmel zuerst breit. Bei älteren Gebäuden geschieht das meist an den Fenstern. Werden diese erneuert, verlagert sich das Schimmelproblem häufig zu den Wänden hin, weil das Wasser nun hier kondensiert. Wer also die Fenster austauscht, sollte gleichzeitig die Außenwände dämmen – und anschließend die Wohnung noch sorgfältiger lüften, denn dichte Fenster halten mit der Wärme auch das Wasser zurück. 
 
Ganz abgesehen von der Gesundheitsgefährdung ist Schimmel ein häufiger Streitpunkt zwischen Mietern und Vermietern. Ein Eigentümer, der seine Wohnung energetisch saniert hat, sollte den Mietern daher genau erklären, wie sie künftig heizen und lüften sollen. „Das Thema Schimmel sollte von Anfang an ehrlich angesprochen werden“, empfiehlt Jochen Kern, Fachanwalt für Miet- und Wohnungseigentumsrecht in Nürnberg. Natürlich könne solche Offenheit neue Mieter vergraulen, andererseits aber auch späteren Streit vermeiden.
 
Umgekehrt muss der Mieter dem Eigentümer unverzüglich mitteilen, wenn er Schimmel feststellt. „Der Vermieter wiederum ist dazu verpflichtet, die Ursachen herauszufinden“, betont Kern. Vielfach erfordert das die Hilfe eines Sachverständigen. Dieser macht sich vor Ort ein Bild, misst die Feuchtigkeit und entnimmt – wenn nötig – Schimmelproben. Zudem befragt er den Mieter, wie er die Wohnung nutzt. Dann erstellt er ein Gutachten mit Empfehlungen, was zu tun ist.
 
Nicht selten kommt es bereits vorher zu einem Streit. Der Eigentümer unternimmt nichts und sucht die Schuld beim Mieter. Häufig zu Unrecht, meint Rechtsanwalt Kern. Er schätzt, dass in mehr als 80 Prozent aller Fälle Fehler am Gebäude für die Schimmelschäden verantwortlich sind. „Der Vermieter sollte das Anliegen seines Mieters ernst nehmen“, betont der Rechtsanwalt. „Wenn er nichts tut, gefährdet er nicht nur die Gesundheit seines Mieters, sondern auch seinen Besitz.“

 
Bildnachweis: Panthermedia/Dagmar Leimgruber