Patienten sollten nur geröntgt werden, wenn es wirklich angebracht ist

Röntgenuntersuchungen und Computer­tomografien sollten laut Bundesamt für Strahlenschutz nur angewandt werden, wenn sich daraus bessere Behandlungsmöglichkeiten ergeben. Zur Verringerung der eventuell krebserregenden Strahlen­dosis können die Patienten selbst beitragen. So sollen sie aktuelle ähnliche Aufnahmen – soweit vorhanden – in die Praxis mitbringen und sich vom Arzt über Notwendigkeit und Risiken geplanter neuer Untersuchungen aufklären lassen.

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