Krankenkassen zahlen seit Juli Bluttest zur Bestimmung des Rhesus-Faktors von ungeborenen Babys von Müttern mit rhesus-negativem Blut
Die deutschen Krankenkassen zahlen seit 1. Juli einen Bluttest zur Bestimmung des Rhesus-Faktors von ungeborenen Babys – von Müttern mit rhesus-negativem Blut. Wenn diese ein Kind mit Rhesusfaktor positiv erwarten, besteht die Gefahr einer Unverträglichkeitsreaktion. Die Mutter kann Antikörper gegen das Baby bilden, die über die Plazenta in dessen Blut gelangen. In der Folge können Blutarmut, Sauerstoffmangel oder eine schwere Neugeborenen-Gelbsucht entstehen. Um dies zu verhindern, wurde bisher allen rhesus-negativen Schwangeren ein aus Spenderblut gewonnenes Medikament gespritzt. Denn der Rhesus-Faktor des Fötus hätte nur mit invasiven Untersuchungen erkannt werden können. Für die neue Methode genügt eine Blutprobe der Schwangeren, die vorbeugende Spritze ist nur noch nötig, wenn der Test bestätigt, dass das Kind rhesus-positiv ist.
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