Manche stark wirksamen Schmerzhemmer dürfen in der Apotheke nicht mehr gegen wirkstoffgleiche Mittel ausgetauscht werden. Dies dient der Patientensicherheit

Im August hat der Gemeinsame Bundesausschuss die Liste der Wirkstoffe erweitert, die in der Apotheke nicht mehr durch wirkstoffgleiche Präparate ersetzt werden dürfen. Mit Buprenorphin, Hydromorphon und Oxycodon sind nun auch drei starke Schmerzmittel aus der Gruppe der Opioide betroffen. Ihre Apotheke muss jedoch das verordnete gegen ein Rabatt­vertragsarzneimittel tauschen, wenn die Anwendungshöchstdauer (bei Pflastern) oder die Einnahmehäufigkeit (bei Retard­tabletten) bei beiden Präparaten gleich ist.

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