Arzneimittelverpackungen können fortan einfacher geöffnet werden
Seit den 80er-Jahren mussten bestimmte Wirkstoffe kindersicher verpackt sein. Das reduzierte nicht unbedingt die Zahl von Vergiftungsfällen durch Arzneimittel. Wohl aber bereitete es vielen Älteren Probleme dabei, Arzneimittel zu entnehmen. Die Pflicht zur Kindersicherung entfällt. Stattdessen muss nun der Hinweis, Arzneimittel außerhalb der Reichweite von Kindern aufzubewahren, größer und deutlicher aufgedruckt werden.

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