Seit Oktober 2020 reicht in den meisten Fällen eine Videosprechstunde für eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung
Wer krank ist, muss nicht in die Praxis, um eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung zu holen: Seit Oktober 2020 reicht dafür in den meisten Fällen eine Videosprechstunde. Allerdings galt das nur für praxisbekannte Versicherte. Im November 2021 hat der Gemeinsame Bundesausschuss (GBA), das oberste Entscheidungsgremium im Gesundheitswesen, die Regelung ausgeweitet: Demnach können auch Patientinnen und Patienten, die die Ärztin oder der Arzt nicht kennt, nach einer Videosprechstunde den gelben Krankenschein erhalten. Das neue Gesetz unterscheidet aber immer noch zwischen praxisbekannten Versicherten und solchen, die in der Praxis unbekannt sind: Erstere können Ärztinnen und Ärzte für maximal sieben Kalendertage krankschreiben, die letzteren nur für maximal drei Kalendertage.

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