Es soll Änderungen bei den Vorsorge­untersuchungen für Kassenpatienten geben
Neuerung in der Vorsorge: Kassenpatienten haben bald bereits ab 18 Jahren Anspruch auf einen Check-up. Eine zweite Untersuchung ist ab 35 vorge­­sehen – der bisherigen Altersgrenze. Danach übernimmt die Kranken­kasse alle drei Jahre die Kosten einer Vorsorge­untersuchung – statt wie bislang alle zwei Jahre. Neu ist zudem, dass Ärzte den Impfstatus der Pa­tienten prüfen. Außerdem erstellen sie vollständige Pro­file der Blutfettwerte, um das Risiko für Gefäßerkrankungen besser abschätzen zu können. Die Reform tritt voraussichtlich Anfang 2019 in Kraft.
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