Seit 1. Januar 2022: Außenwerbung für Zigaretten und andere herkömmliche Tabakprodukte verboten
Seit 1. Januar 2022 ist Außenwerbung für Zigaretten und andere herkömmliche Tabakprodukte verboten. Entsprechende Reklame auf Plakatwänden oder an Haltestellen gehört dann der Vergangenheit an. Das teilt die Bundesregierung auf Ihrer Internetseite mit. Der Fachhandel darf seine Produkte auch weiterhin im Schaufenster oder an den Außenwänden des Geschäfts bewerben. Das Außenwerbungsverbot für sogenannte Tabakerhitzer tritt nächstes Jahr in Kraft, das für E-Zigaretten im Jahr 2024. Laut Bundesregierung dienen die Maßnahmen in erster Linier dem Gesundheits- und Jugendschutz. Rund 121000 Todesfälle pro Jahr seien in Deutschland unmittelbar auf das Rauchen zurückzuführen.

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