Über den Nutzen privater Zusatzversicherungen für Mitglieder gesetzlicher Krankenkassen

Private Unternehmen bieten eine Fülle von Zusatzversicherungen an, mit denen sich Mitglieder der gesetzlichen Krankenkassen Leistungen „erkaufen“ können, die die Kasse nicht bezahlt. Die einzelnen Elemente werden teils separat, teils in unterschiedlichen Tarifkombinationen offeriert.
 
Manche Versicherungen sind sinnvoll, andere schlicht überflüssig. Verbraucherschützer empfehlen grundsätzlich, solche Policen erst abzuschließen, wenn existenzielle Risiken abgesichert sind: Haftpflicht-, Berufsunfähigkeits- und für Hauptverdiener einer Familie eine Risikolebensversicherung sollten stets an erster Stelle stehen.
 
Auslandskrankenversicherung: Aus der Sicht von Verbraucherschützern ein Muss. Sie trägt die Krankheitskosten in Staaten, mit denen die Bundesrepublik kein Sozialversicherungsabkommen abgeschlossen hat; dies betrifft die meisten außereuropäischen Länder. Innerhalb Europas erstattet sie Kosten, die von der gesetzlichen Kasse nicht übernommen werden. Ihr wichtigster Bestandteil: Sie übernimmt den Rücktransport ins Heimatland, wenn dieser aus medizinischen Gründen nötig wird.

Pflegezusatzversicherung: Sie soll die Leistungen der gesetzlichen Pflegeversicherung ergänzen, die oft bei Weitem nicht ausreichen. Wer sie abschließt, schützt damit unter Umständen auch die Sparkonten seiner Angehörigen. Im Angebot sind verschiedene Varianten: Je nach Police übernimmt die Privatassekuranz die (nach Vorleistung der gesetzlichen Versicherung) noch offenen Pflegekosten; oder sie zahlt ein Tagegeld aus, über das der Versicherte frei verfügen kann. Beide Varianten haben Vor- und Nachteile, eine gründliche Beratung und sorgfältiges Studieren des Kleingedruckten sind unumgänglich.

Stationäre Zusatzversicherung: Sie umfasst meist die drei Elemente freie Klinikwahl (also keine Eigenleistung bei teureren Kliniken), Chefarztbehandlung und je nach Tarif das Recht auf ein Ein- oder Zweibettzimmer. Dabei ist aber zu beachten: Die Klinikkosten werden sich wegen der Umstellung auf ein neues Finanzierungssystem (Fallpauschalen) künftig immer weiter angleichen; bei freien Kliniken bleibt der Patient auch mit Zusatzversicherung auf einem hohen Teil der Kosten sitzen. Wo der Chefarzt wirklich benötigt wird, bezahlt dies auch die gesetzliche Krankenversicherung. Und in vielen modernen Kliniken liegen Patienten auch ohne Versicherung in einem Zweibettzimmer.
 
Krankentagegeld: Die Versicherung bezahlt im Krankheitsfall einen festen, vorher zu vereinbarenden Tagessatz. Damit sichert sie vor allem Selbstständige im Krankheitsfall ab. Auch für gut verdienende Angestellte mit hohen finanziellen Verpflichtungen bietet sie sich an, um bei einer länger als sechs Wochen dauernden Krankheit das Krankengeld aufzustocken. Nicht zu verwechseln ist dieses Angebot mit dem weniger sinnvollen Krankenhaustagegeld: Hier bezahlt die Versicherung nur im Falle eines stationären Aufenthalts.

Heilpraktiker: Hier ersetzt die Zusatzversicherung einen Teil der Behandlungskosten eines Heilpraktikers sowie für von diesem verordnete Arzneien und Hilfsmittel. Höchstens sinnvoll für Patienten, die großen Wert auf eine Heilpraktiker-Behandlung legen.

Sonstiges: Daneben bieten die Unternehmen Zusatzversicherungen für Brillen, Kontaktlinsen, Hörgeräte, Heil- und Hilfsmittel, Aufzahlungen, nicht verschreibungspflichtige Arzneimittel oder den Eigenanteil bei einer Kur, oft in kombinierten Tarifen unterschiedlicher Varianten. Meist erstatten sie die Kosten nur prozentual oder bis zu einem bestimmten Höchstbetrag. Nach Ansicht von Verbraucherschützern lohnen sich solche Zusatzversicherungen meist kaum.
 
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