Auch bei Inkontinenzprodukten verlangen die gesetzlichen Krankenkassen eine Selbstbeteiligung – jedoch nur bis zu einer bestimmten Summe

Wie bei vielen Leistungen der gesetzlichen Kranken­versicherung wird auch bei Inkontinenz-Produkten eine Selbstbeteiligung verlangt. Wie das Infozentrum Inkontinenz betont, zahlen Versicherte pro Packung zehn Prozent oder maximal zehn Euro im Monat dazu. Viele Betroffene benötigen aber noch weitere zuzahlungspflichtige Heil-, Hilfs- oder Arzneimittel.
Die Sum­me der in einem Jahr gezahlten Beträge darf jedoch zwei Prozent der Bruttoeinnahmen nicht überschreiten, bei chronisch Kranken ein Prozent. Sonst kann sich der Versicherte durch seine Krankenkasse von der Zuzahlung befreien lassen.

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