Manche Arzneimittel dürfen nicht gegen andere preiswertere ausgetauscht werden

Die Liste jener Arzneistoffe, die nicht mehr gegen kostengünstigere wirkstoffgleiche Präparate ausgetauscht werden dürfen, wächst: Mittlerweise sind sieben Wirkstoffe von der „Aut-idem-Regelung“ ausgeschlossen. Dabei handelt es sich um Arzneimittel mit enger therapeutischer Breite, bei denen bereits kleine Abweichungen im Blutspiegel die Wirkung verändern können. Betroffen sind die Herzmittel Beta-Acetyl­digoxin, ­Digitoxin und Digoxin, das Anti­epileptikum Phenytoin, die Immunsuppressiva Tacrolimus und Ciclosporin sowie das Schilddrüsen­hormon Levothyroxin-Natrium.

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