
Manche Arzneimittel dürfen nicht gegen andere preiswertere ausgetauscht werden
Die Liste jener Arzneistoffe, die nicht mehr gegen kostengünstigere wirkstoffgleiche Präparate ausgetauscht werden dürfen, wächst: Mittlerweise sind sieben Wirkstoffe von der „Aut-idem-Regelung“ ausgeschlossen. Dabei handelt es sich um Arzneimittel mit enger therapeutischer Breite, bei denen bereits kleine Abweichungen im Blutspiegel die Wirkung verändern können. Betroffen sind die Herzmittel Beta-Acetyldigoxin, Digitoxin und Digoxin, das Antiepileptikum Phenytoin, die Immunsuppressiva Tacrolimus und Ciclosporin sowie das Schilddrüsenhormon Levothyroxin-Natrium.
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