
Begutachtung, um den Grad der Pflegebedürftigkeit festzustellen, kann auf Wunsch auch per Videotelefonie erfolgen
Eine Begutachtung, um den Grad der Pflegebedürftigkeit festzustellen, kann künftig auf Wunsch auch per Videotelefonie erfolgen. Bislang kommen Mitarbeiterinnen oder Mitarbeiter des Medizinischen Dienstes für diese Begutachtung persönlich zu Besuch oder führen ein strukturiertes Telefoninterview durch. Ist solch ein Gespräch am Telefon nicht möglich, können die Gutachterinnen und Gutachter das Interview jetzt auch per Videoschalte durchführen. In erster Linie soll die Technik zum Einsatz kommen, wenn es darum geht, Höherstufungsanträge zu begutachten, oder auch wenn es sich um Wiederholungsbegutachtungen handelt. Die Grundlage für die Einführung der Videotelefonie bildet das im September 2024 in Kraft getretene Digital-Gesetz. Ziel ist es, eine zeitnahe Begutachtung zu ermöglichen. Denn je schneller diese erfolgt, umso schneller können pflegebedürftige Menschen die Leistungen der Pflegeversicherung erhalten und davon profitieren.
Bildnachweis: iStock/Halfpoint