Seit dem 1. November können Ärztinnen und Ärzte eine sogenannte Blankoverordnung für Physiotherapie ausstellen
Möglich ist dies zunächst für Erkrankungen im Schulterbereich, zum Beispiel bei Verrenkungen, Brüchen oder starken Verbrennungen. Ärztinnen und Ärzte stellen dafür weiterhin die Diagnose und treffen die Entscheidung, dass eine Physiotherapie notwendig ist. Sie verordnen aber kein konkretes Heilmittel mehr. Über dieses sowie Anzahl und Frequenz entscheiden Physiotherapeutin oder -therapeut, die die Behandlung damit flexibler aufbauen können.

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