
Eine spezielle Form des hellen Hautkrebses wird seit Anfang 2015 als Berufskrankheit anerkannt Vor allem Landwirte, Bauarbeiter, Gärtner und Dachdecker – also Menschen, die draußen arbeiten – haben ein besonders hohes Risiko für Stachelzellkrebs. Deshalb werden seit Jahresbeginn diese Form von hellem Hautkrebs und seine Vorstufen, sogenannte aktinische Keratosen, als Berufskrankheit anerkannt. Die Kosten übernimmt nicht die Kranken-, sondern die gesetzliche Unfallversicherung. Sie gehört zur Sozialversicherung, für die der Arbeitgeber die Beiträge zahlt. Die Leistungen können umfangreicher ausfallen als die der Krankenversicherungen – auch Renten und Entschädigungen sind möglich. Die Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung rechnet mit Mehrkosten von etwa 20 Millionen Euro pro Jahr.
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