Eine spezielle Form des hellen Hautkrebses wird seit Anfang 2015 als Berufskrankheit anerkannt Vor allem Landwirte, Bauarbeiter, Gärtner und Dachdecker – also Menschen, die draußen ­arbeiten – haben ein besonders hohes Risiko für Stachelzellkrebs. Deshalb werden seit Jahresbeginn ­diese Form von hellem Hautkrebs und seine Vorstufen, sogenannte aktinische Keratosen, als Berufskrankheit anerkannt. Die Kosten übernimmt nicht die Kranken-, sondern die gesetzliche Unfallversicherung. Sie gehört zur Sozialversicherung, für die der Arbeitgeber die Beiträge zahlt. Die Leistungen können umfangreicher ausfallen als die der Krankenversicherungen – auch Renten und Entschädigungen sind möglich. Die Deutsche ­Gesetzliche Unfallversicherung rechnet mit Mehrkosten von etwa 20 Millionen Euro pro Jahr.

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